Pferderecht2022-04-07T19:07:45+02:00

Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Pferderecht in Fürstenfeldbruck

Das Pferderecht ist ein Spezialgebiet des Kaufrechts. Als Anwalt, Pferdebesitzer, Reiter und geprüfter Huforthopäde bin ich ihr Fachmann in allen Fragen rund um das Pferderecht im Landkreis Fürstenfeldbruck.

Haben Sie Fragen zum Pferdekauf (Ablauf), Ankaufsuntersuchung, Tierhüterhaftung, Reitanlagenhaftung oder Fragen zum Pacht- und Mietrecht oder Sattelkauf?

Ich berate Sie gerne umfassend in diesen Themen und prüfe und erstelle Pferdekaufverträge, Reitbeteiligungsverträge und Bereiterverträge. Ich stehe Ihnen beim Kauf eines Pferdes zur Seite, aber auch danach Fragen zum Gewährleistungsrecht und den Nacherfüllungspflichten.

Als Rechtsanwalt für Pferderecht berate ich Sie bei der Gestaltung eines Pferdekaufvertrages und definiere mit Ihnen die wesentlichen Punkte, die Vertragsgrundlage werden:

  • Vertragspartner (Vorlage des Pferdepasses)
  • Unterschied privater oder gewerblicher Verkauf
  • Kaufgegenstand (Name des Pferdes, 15-stellige Lebensnummer, Geschlecht, Abstammung, Abzeichen)
  • Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
  • Eigentumsübergang und Gefahrenübergang
  • Gewährleistung
  • Übergabe der Urkunden
  • Formlos ist möglich, besser ist allerdings die Schriftform

Nach dem Abschluss eines Pferdekaufvertrages erhalten Sie folgende Dokumente:

  • Eigentumsurkunde und
  • Equidenpass,
  • falls vorhanden Zuchtbescheinigung, oder Deckschein

Anschließend zeigen Sie als neuer Käufer den Pferdekauf bei der FN an. Diese trägt dann den neuen Eigentümer im Pferdepass ein (dies ist eine Vorschrift nach der EU-Durchführungsverordnung 2015/262)

Auch bei einer Ankaufsuntersuchung stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt zur Seite. Den Umfang einer Ankaufsuntersuchung (AKU) bestimmt der Auftraggeber, entweder Käufer oder Verkäufer, welcher auch die Kosten trägt. In der Regel ist die AKU ein Kriterium für den Kauf eines Pferdes und wird durch einen Tierarzt durchgeführt. Dieser führt eine allgemeine durchschnittliche Untersuchung des Pferdes durch. Gewünschte Zusatzuntersuchungen sind extra zu beauftragen, bzw. es müssen Hinweise bestehen, welche z. B. ein Röntgen rechtfertigen.

Umfang einer kleinen Ankaufsuntersuchung (AKU)

  • Überprüfung des Allgemeinzustandes
  • Abhören von Herz und Lunge
  • Kontrolle von Haut und Fell
  • Messen von Temperatur, Atemfrequenz und Puls
  • Untersuchung des Nervensystems, der Augen, des Atmungssystems und des Kots
  • Abtasten von Beinen und Rücken
  • Beurteilung des Bewegungsapparates im Trab
  • Belastungsprobe

Umfang der großen Ankaufsuntersuchung (AKU)

  • Zusätzlich zum Umfang der kleinen AKU
  • 10 Röntgenaufnahmen (Huf und Fessel aus jeweils zwei Blickwinkeln, Sprunggelenke der Hinterbeine)

Zusätzliche Untersuchungen können sinnvoll sein:

  • Röntgenaufnahmen von Knie und Dornfortsätzen
  • Endoskopische Untersuchungen
  • Ultraschall-Untersuchungen
  • Samenprobe bei Hengsten
  • Blutuntersuchungen

Ich empfehle Ihnen immer, das Pferd probe zu reiten und eine Ankaufsuntersuchung machen zu lassen. Auch wenn keine gesundheitlichen Auffälligkeiten sichtbar sind, und auch wenn das Pferd nach einer Beugeprobe „klar läuft“, ist es von Vorteil, den Gesundheitszustand des Pferdes durch einen Tierarzt überprüfen zu lassen. Somit ist das Ergebnis der Untersuchung schriftlich dokumentiert und diese Ankaufsuntersuchung wird dann zu einem Punkt Ihres Pferdekaufvertrages. Fertigen Sie ein Video, welches Sie in Ruhe ansehen.

Die Tierhüter- und Tierhalterhaftpflicht ist eine Spezialform der Gefährdungshaftung. Sie sollten sich mit einer dafür spezialisierten Haftpflichtversicherung absichern, falls Sie fremde Pferde in Pension nehmen. So schützen Sie sich vor Haftpflichtansprüchen, die gegen Sie als Tierhüter erhoben werden können. Tierhüter ist derjenige, dem die selbstständige Gewalt und Aufsicht über das Tier übertragen worden ist.

Der Tierhüter wird demnach die Haftung übertragen. Auch als Tierhalter haften Sie für alle Schäden, die Ihr Liebling anrichtet. Denn das Pferd wird von der Rechtsprechung als ein gefährliches Wesen behandelt, wie ein Auto.

Ich berate Sie hier gerne umfassend über Ihre Rechte und Pflichten als Tierhüter und Halter.

Hat man sein Pferd in einem Pensionsstall untergebracht, kann es auch in einem sorgfältig geführten und professionellen Betrieb passieren, dass sich das Pferd in der Box, auf dem Paddock oder auf der Weide verletzt. Passiert dies zum Beispiel aufgrund scharfer Kanten in der Stallgasse, oder an Weidezäunen, fragt sich der Pferdehalter zu Recht, ob nun der Reitstallbetreiber für den Schaden und die Tierarztkosten aufkommen muss.

Der Stallbetreiber hat die Pflicht, das Pferd zu füttern, zu pflegen und zu misten und die Reitanlage, welcher er zur Verfügung stellt zu pflegen. Außerdem hat er dafür Sorge zu tragen, dass dem Pferd in seiner Obhut nichts zustößt. Auch muss er die Boxen, Zäune und Anlagen kontrollieren und sorgfältig pflegen. So haftet er, wenn er seinen Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt. Er muss sogar regelmäßig den Zustand der Pferde in den Boxen kontrollieren und rechtzeitig den Halter über außergewöhnliche Umstände informieren.

Als Rechtsanwalt berate ich Sie sorgfältig im Pferderecht,  sowohl als Pferdebesitzer oder Reitanlagenbetreiber.

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