Konditionen und Honorare

Rechtsanwalt Markus König rechnet auf Basis des RVG – des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Auf Wunsch machen wir eine Gebührenvereinbarung. Der durchschnittliche Stundensatz eines Anwalts beträgt je nach Rechtsgebiet 250,00-350,00 €.

Als Honorar erlaube ich mir für eine Erstberatung brutto 226 € für Verbraucher zu berechnen. Für Unternehmen vereinbaren wir den Preis individuell.

Zu den üblichen Konditionen zählt es, dass ich als Anwalt einen Vorschuss auf das zu erwartende Honorar erhalte. Auch ich handhabe dies so. Honorare werden überwiesen, nach Zugang einer Kosten (Vorschuss) Note, melde ich mich bei Ihnen. Bargeld nehme ich nicht an.

Wie auch eine Stunde bei der KFZ-Markenwerkstatt Ihres Vertrauens verursacht die Lösung eines Rechtsproblems ähnliche und angemessene Kosten.

Eine Rechtsberatung erfordert Wissen und Empathie – die Fähigkeit sich in Ihr Problem hineinzudenken und die individualisierte Lösung zu finden, daher kann man Rechtsberatung auch nicht über das Internet machen.

Man kann alles billig machen – Rechtsberatung nicht.

Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und Wünsche. Durch individuelle Vorgespräche und kurze Bearbeitungszeiten aufgrund hoher Qualifikation und langer Praxiserfahrung finden wir einen preislich angemessenen Weg.

Sprechen Sie mit mir. Transparenz ist das oberste Gebot.