Ihr Ansprechpartner für Baurecht und Architektenrecht in Fürstenfeldbruck

Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Baurecht und im Architektenrecht

Ich bin Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das private Baurecht und Architektenrecht im Landkreis Fürstenfeldbruck. Als Rechtsanwalt verfüge ich über langjährige Erfahrung und kenne die Probleme des Abstandsflächenrechts, der Mängel bei der Bauaufsicht und der Feststellung und Beweissicherung von Baumängeln. Des Weiteren bin ich Experte bei allen Fragen zum Thema Architektenhaftung.

Im Baurecht berate und vertrete ich Sie auch bei allen baurechtlichen Themen, auch im landwirtschaftlichen Bauen oder bei allgemeinen Problemen rund um Ihre Verträge im Bau- und Architektenrecht.

Oftmals führen Gespräche der Bauherrn mit dem Bauunternehmer zu keiner zufriedenstellenden Lösung. Hier ergibt es Sinn einen Rechtsanwalt für Baurecht zu konsultieren. Ich übernehme für Sie die komplette Kommunikation mit der gegnerischen Seite, überprüfe sämtliche Schreiben und erstelle rechtssichere Dokumente für Sie.

Als Ihr Ansprechpartner für Baurecht in Fürstenfeldbruck sorge ich dafür, Widersprüche fristgerecht einzulegen, berate und informiere Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertrete Sie in jedem Fall durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich und gerichtlich. Gerne überprüfe ich Ihre Werkverträge, Bauverträge und Architektenverträge auf Fehler und bereite Ihnen diese als rechtssichere und wirksame Verträge auf.

Als Ihr erfahrener Anwalt für Baurecht und Anwalt für Architektenrecht berate ich Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten sowohl im Baurecht als auch im Architektenrecht. Gemeinsam entscheiden Sie, ob es zum Beispiel sinnvoll ist einen Einspruch einzulegen, oder es sich lohnt gerichtlich vorzugehen. Gerne überprüfe ich Ihre Werkverträge, Bauverträge und Architektenverträge auf Fehler und bereite Ihnen diese als rechtssichere und wirksame Verträge auf.

Ihr beauftragter Architekt hat als Bauaufsicht die Verpflichtung den Bau zu beaufsichtigen, Baumängel zu verhindern und auch zu beseitigen. Hier berate und vertrete ich Sie bei allen Fragen rund um die Bauaufsicht.

Als Ihr Rechtsanwalt für Baurecht und Architektenrecht in Fürstenfeldbruck unterstütze ich Sie sowohl bei der korrekten Beweissicherung von Baumängeln als auch bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Vorschussklagen. Ich begleite Sie hier als kompetenter Berater an Ihre Seite.

Als privater Bauherr können Sie mit unterschiedlichen Vertragspartnern Ihr Haus bauen. Egal ob Sie mit einem Bauträger, Architekten oder einem Bausatz- oder Selbstbauhaus-Anbieter zusammenarbeiten, ich berate Sie ausführlich bei der Vertragsgestaltung und prüfe Ihre Bauverträge sowie Architektenverträge. Um während dem Bau böse Überraschungen zu vermeiden, lassen Sie Ihre Partner und Verträge gründlich vor Vertragsabschluss überprüfen.

Architekten müssen gewissenhaft arbeiten. Treten bei einem Bauwerk Mängel auf, haftet der Architekt nicht automatisch, sondern nur, wenn der Mangel auf ein schuldhaftes Verhalten des Architekten zurückzuführen ist. Hier kommt es auf die Auslegung des Architektenvertrages an. Auch hier vertrete ich Ihre Rechte sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Ein Architektenvertrag beschreibt die geforderten Leistungen des Architekten konkret und enthält folgende Angaben:

  • Zu Kosten
  • Zum Material
  • Zur Gestaltung
  • Zu Terminen und Fristen.

Ein Architektenvertrag sollte immer in schriftlicher Form festgehalten werden. Mehr zu Vertragsumfang und den einzelnen Leistungsphasen.