Ihr Rechtsanwalt für Markenrecht und Wettbewerbsrecht in Fürstenfeldbruck

Mit meiner jahrelangen Expertise berate ich Sie als Rechtsanwalt zuverlässig rund um das Markenrecht: wie Sie eine Marke anmelden, welche Formalien zu beachten sind und wie ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis entwickelt und erstellt wird. Im Wettbewerbsrecht und im Urheberrecht unterstütze ich Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Schutzfähig als Marke sind alle Zeichen, welche geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dies können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen Abbildungen, Farben, Hologramme sowie Multimediazeichen und auch Klänge sein.

Das Urheberrecht schützt Sie als Urheber durch die Zuordnung von vermögensrechtlichen Verwertungsrechten in Ihrem geistigen, persönlichen und vermögensrechtlichen Eigentum. Auch bei der Gestaltung von urheberrechtlichen Lizenzverträgen berate ich Sie umfassend und unterstütze Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung des Schutzes Ihres geistigen Eigentums. Auch die Abwehr von Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten im Bereich von Tauschbörsen unterstützen wir Sie engagiert mit unserer Expertise.

Das Wettbewerbsrecht dient der Regulierung des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Marktteilnehmern zur Gewährleistung des freien und fairen Leistungswettbewerbes. Hier sind im geschäftlichen Verkehr zahlreiche gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Ich berate und vertrete Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, wenn es darum geht, ob z.B. eine Idee wettbewerbsrechtlich zulässig ist oder wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder eine darauf gerichtete einstweilige Verfügung erhalten haben.

Wir prüfen die Schutzfähigkeit Ihrer Marke auf absolute und relative Eintragungshindernisse, untersuchen die Verwechslungsfähigkeit oder Identität Ihrer Marke mit anderen Marken und stellen durch ein aussagekräftiges Waren- und Dienstleitungsverzeichnis die Unterscheidungskraft Ihrer Marke sicher. Ich berate Sie ausführlich zu den Themengebieten Marke und Markenanmeldung. Als Marke kann, einfach ausgedrückt, eine Ware oder eine Dienstleistung bezeichnet werden. Allerdings ist eine Marke erst nach deren amtlicher Registrierung (Markenanmeldung) vollständig geschützt – die bloße Verwendung dieser genießt noch keinen Schutz.

Marken sind

  • Wörter (Wortmarke)
  • Logos (Bildmarken),
  • Kombinationen aus Text und Bild, sogenannte Wort/Bildmarken
  • Tonfolgen (Hörmarken) oder eine
  • besonders gestaltete Verpackung.

Wichtig ist hierbei, dass sich eine Marke signifikant von einem anderen Produkt unterscheidet. Ziel ist es hierbei, den Verbraucher und den Markeninhaber vor einer Verwechslung und unbefugter Nachahmung zu beschützen.

Weitere Informationen zur Eintragung einer Marke finden Sie auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamts.

Was tun bei einer Abmahnung? Wer am Markt, vor allem als Online-Händler, tätig ist, hat früher oder später eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Briefkasten. Wie verhalten Sie sich nun richtig? Ich stehe Ihnen hier mit meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt zur Seite und berate Sie eingehend. Auch vertrete ich Sie sowohl im Markenrecht, Wettbewerbsrecht als auch im Urheberrecht gerichtlich und außergerichtlich.

Sollten Sie einem Wettbewerber eine Abmahnung zukommen lassen wollen, berate ich Sie auf diesem Gebiet umfassend und schlage Ihnen die richtige Strategie vor.

Eine Unterlassungserklärung ist das Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages. Im Rahmen dessen verpflichtet sich ein Vertragspartner in Zukunft eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Dies erfolgt in der Regel nach einem rechtswidrigen oder abmahnfähigen Handeln des Abgemahnten.

Sie möchten einem Wettbewerber eine Unterlassungserklärung zukommen lassen oder haben selbst eine erhalten? Lassen Sie sich von mir beraten.

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