Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht – Rechtliche Beratung in Fürstenfeldbruck
Als Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Fürstenfeldbruck berate ich Sie ausführlich zu den Themen: Erstellen eines wirksamen Testaments, Vermächtnisnehmer, Erbe und Pflichtteil, Rechte und Pflichten einer Erbengemeinschaft und Nachlassverwaltung. Gerne exerziere ich mit Ihnen auch die Testamentsanfechtung durch.
Grundsätzlich sind Kinder anspruchsberechtigt, egal ob sie ehelich, außerehelich, mit Legitimierung oder adoptiert sind. Auch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben neben den Kindern einen Anspruch auf ihren Pflichtteil des Erbes. Enkel und Urenkel haben hingegen nur einen eingeschränkten Anspruch aus dem Erbe. Dieser gilt nur, wenn die Kinder des Erblassers bereits verstorben sind. Auch Eltern haben einen eingeschränkten Anspruch aus dem Erbe. Sie sind nur dann in dem Falle pflichtteilsberechtigt, wenn der Verstorbene keine Kinder oder Enkelkinder hinterlassen hat.
Eine bedeutende Einschränkung für Erblasser stellt der Pflichtteil und das Pflichtteilsrecht dar. Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Füstenfeldbruck kann ich Sie in allen Fragen des Pflichtteilsrechts unterstützen:
- bei der Gestaltung testamentarischer Enterbungen
- bei der Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- sowie bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und der Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen enterbter Angehöriger.
- Ich unterstützte Sie auch bei der Prüfung von Pflichtteilsentziehungsgründen und
- der Gestaltung und Prüfung von Pflichtteilsverzichten und Erbverzichten.
- Außerdem berate ich Sie gerne zur erbschaftssteuerreduzierenden Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.
- Bei der Testamentsgestaltung und bei der Frage, welche Personen einen Pflichtteil haben, stehe ich Ihnen ebenfalls zur Seite.
Seit 1998 sind nichteheliche Kinder ehelichen Kindern gleichgestellt und haben im Erbfall des leiblichen Vaters die gleichen Rechte wie diese. Vor 1998 hatten nichteheliche Kinder nur der Mutter gegenüber einen Pflichtteilsanspruch und dem Vater gegenüber nur einen sogenannten Erbersatzanspruch. Dieser entsprach zwar dem Erbteil, aber das nichteheliche Kind wurde kein Mitglied der Erbengemeinschaft und hatte auch kein Mitbestimmungsrecht bezüglich des Nachlasses.
Hat ein Erblasser mehrere Erben bilden sie eine Erbengemeinschaft, dies bedeutet der Nachlass gehört allen zusammen. Zu den komplexesten Vorgängen im Erbrecht gehört die Auseinandersetzung, Beendigung und Auflösung einer Erbengemeinschaft.
Wenn Sie hier als Miterbe Ihre Interessen durchsetzen möchten, sollten Sie die Spielregeln rund um Teilungspläne, Teilungsversteigerungen, Abschichtung und Erbteilsverkauf kennen. Die Auflösung durch Teilung einer Erbengemeinschaft nenn man Auseinandersetzung. Jeder Miterbe kann jederzeit eine Auseinandersetzung verlangen. Bei der Abschichtung verzichtet ein einzelner Erbe auf seinen Erbteil und überträgt diesen auf einen anderen Erben, meist gegen Zahlung des Ausgleichs. Bei einem Erbteilsverkauf veräußert ein Miterbe seinen Erbteil an einen anderen Miterben oder an einen Dritten. Als Ihr Anwalt für Erbrecht berate ich Sie als Miterben in allen Fragen zur Auseinandersetzung mit der Erbengemeinschaft.
Nicht immer erscheint ein Testament für die Erben nachvollziehbar oder es erscheint zweifelhaft, ob das Testament den tatsächlichen Willen des Erblassers widerspiegelt. Jeder Erbe hat das Recht, ein Testament anzufechten und für unwirksam zu erklären. Voraussetzung für eine Anfechtung ist das Vorliegen eines Anfechtungsgrundes. Als Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Fürstenfeldbruck berate ich Sie bei der Testamentsanfechtung und dem Durchsetzten Ihrer Rechte als Erbe.
Kennen Sie Ihre Rechte und Ansprüche im Erbfall? In der Regel erben die meisten Menschen einmal im Leben, entweder weil das Gesetz es so vorsieht oder sie in einem Testament bedacht wurden. Einige Grundprinzipien zu kennen, hilft Ihnen im Erbfall Ihre Interessen wahrzunehmen und Risiken zu vermeiden. Hierbei unterstützte ich Sie gerne beim Einhalten der Fristen und berate Sie über Ihre Rechte und Ansprüche im Erbfall.