Vertragsrecht2022-05-17T10:17:45+02:00

Ihr Anwalt für Vertragsrecht in Fürstenfeldbruck

Als Rechtsanwalt gestalte ich Ihnen rechtssichere, auf Ihre Vorhaben abgestimmte Verträge und schütze damit Ihre Interessen bereits bei der Vertragsgestaltung. Dabei gestalte ich für Sie privatrechtliche Verträge und Vertragstypen aller Art und stehe Ihnen im Streitfall bei Vertragsverletzungen und der Vertragsabwicklung zur Seite. Gerne prüfe ich Ihre Verträge unter rechtlich wirksamen Gesichtspunkten, berücksichtige dabei die aktuelle Rechtssprechung und vertrete Sie bei und gegenüber Ihrem Vertragspartner oder bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Als Ihr Experte für Vertragsrecht in Fürstenfeldbruck übernehme ich die Prüfung von Verträgen nach der aktuellen Gesetzeslage und Rechtssprechung. Wir prüfen, ob die vertraglich wichtigen Punkte enthalten sind, ob diese rechtswirksam sind und der Vertrag in sich stimmig ist.

AGB sind nur wirksam, wenn diese im zu unterzeichnenden Vertrag mit einbezogen worden sind. Ich erstelle Ihnen sinnvolle, wirksame und auf Sie zugeschnittene AGB. In diesen werden die wichtigsten Punkte der Zusammenarbeit geregelt, sodass Ihre Interessen geschützt sind. Klauseln, die die Vertragspartei unangemessen benachteiligen, sind jedoch unwirksam.

Als Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Fürstenfeldbruck stehe ich Ihnen bei der Erstellung eines Kooperationsvertrages hilfreich zur Seite.

Ein Kooperationsvertrag regelt alle wichtigen Punkte, die bei der Zusammenarbeit zwischen den Partner wichtig sind. Folgende Punkte sollte unter anderem ein Kooperationsvertrag enthalten:

  • Name und Sitz
  • Zweck der Leistung
  • vereinbarter  Leistungsumfang  
  • Zeiträume und Fristen  (Kündigung) 
  • rechtliche Beziehung der Zusammenarbeit (Rechtsform /organisatorischer Rahmen)
  • Einlagen und Beiträge
  • Rechte und Pflichten der Partner
  • Geschäftsführung 
  • Rechnungslegung, Ergebnisse
  • Haftung
  • Wettbewerbsverbot (Sanktionen) 
  • Gesellschaften (Ausschluss, Ausscheiden)
  • Konfliktregelung 
  • Gerichtsstand

In der Regel wird ein Kooperationsvertrag nach Absprache individuell abgestimmt und erstellt.

Auch bei einem Agenturvertrag kann ich Ihnen mit meiner Fachkompetenz als Anwalt für Vertragsrecht helfen.

In einem Agenturvertrag werden unter anderem folgende Punkte geregelt:

  • Was ist der Vertragsgegenstand,
  • Bezahlung der Leistung (Abschlagszahlung, Zahlung bei Vertragsschluss, Reisekosten, verauslagte Kosten)
  • Haftung
  • Urheberrechte, Nutzungsrechte und Verwertungsrechte des Vertragsgegenstandes.

Um Risiken und Streit zu minimieren ist es immer sinnvoll einen auf Sie abgestimmten Agenturvertrag zu erstellen.

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