Ihr Anwalt des Vertrauens für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht in Fürstenfeldbruck

Im Verkehrsstrafrecht suche ich für Sie die beste Strategie im Bußgeldverfahren, mit dem Ziel, einen Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren.

Ich verfüge über eine langjährige Branchenkenntnis in der Versicherungswirtschaft und bin deshalb mit den Fragestellungen der Unfallschadensregulierung bestens vertraut.
Zu meinem Erfahrungsschatz gehören die Regulierung eines Sach- oder Personenschadens, die Bemessung von Schmerzensgeld, zum Beispiel bei einem Schleudertrauma (HWS). Ich bin Experte in allen Fragen bezüglich der Haftungsquote, der Berechnung des korrekten Nutzungsausfalls bei Reparaturschäden oder im Totalschadensausfall, auch bei Leasingfahrzeugen.

Ich vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich sowohl bei der Geltendmachung von Ansprüchen als auch bei der Abwicklung von Ansprüchen aus Versicherungsverhältnissen und Versicherungsverträgen wie der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung und Ihrer Unfallversicherung.

Ich vertrete Sie als Rechtsanwalt in Fürstenfeldbruck im Versicherungsrecht gerichtlich und außergerichtlich sowohl bei der Geltendmachung von Ansprüchen als auch bei der Abwicklung von Ansprüchen aus Versicherungsverhältnissen und Versicherungsverträgen wie der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung und Ihrer Unfallversicherung.

Unter der Unfallschadensregulierung ist die Unfallabwicklung nach einem Unfall zu verstehen. Falls Ihnen ein Schaden entstanden ist, sind Sie verpflichtet, den Schaden zu beweisen. Daher sollten Sie die Unfallaufnahme besonders gründlich durchführen.

Unfallaufnahme

  • Am besten dokumentieren Sie durch Fotos und Informationen den Unfallhergang.
  • Erstellen Sie gemeinsam mit der Gegenpartei einen Unfallbericht und lassen Sie sich diesen unterschreiben.
  • Lassen Sie die Schadenhöhe von einem Sachverständigen feststellen.
  • Beauftragen Sie mich als Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und ich kümmere mich um die Schadensregulierung.

Ich vertrete Sie gerne im Bußgeldverfahren und kenne auch die Fehler bei Geschwindigkeitsmessverfahren. Ich schöpfe alle Möglichkeiten für Sie aus, mit dem Ziel ein Fahrverbot zu vermeiden.

Ich unterstütze Sie, wenn Ihnen die Erlaubnis ein Kfz im Straßenverkehr zu steuern entzogen wurde, oder es sich um ein zeitlich beschränktes Fahrverbot handelt. Bei einem Fahrverbot erhalten Sie in der Regel nach maximal drei Monaten Ihren Führerschein automatisch zurück.

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis hingegen, erhalten Sie diese nur nach einer Neuerteilung zurück. Diese müssen Sie beantragen und einige Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Gründe für einen Führerscheinentzug sind Drogen und/oder Alkohol am Steuer, Straftaten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten auf dem Flensburger Punktekonto.

Schnell ist man im Straßenverkehr in einen Unfall verwickelt. Der Verursacher muss für den Schaden aufkommen, doch leider ist es oft nicht ganz einfach, zu Ihrem Recht kommen. Zunächst benötigen Sie einen Gutachter, der den Blechschaden feststellt. Die gegnerische Versicherung beschneidet Ihre Ansprüche, oftmals zu Unrecht. Hier habe ich ein waches Auge über die Regulierung und vertrete Ihre Ansprüche gegenüber dem KFZ-Haftpflichtversicherer. Dieser muss übrigens auch die Kosten für Ihren Anwalt übernehmen. Damit ist es für Sie mehr als nur hilfreich mich als Ihren Rechtsanwalt im Schadensfall zu mandatierten.

Was steht mir nach einem Unfall mit Sachschaden zu?

Als Unfallgeschädigter haben Sie mehr Rechte und Ansprüche als Sie ahnen. Ihnen steht nach einem Unfall folgendes zu:

  • Ersatz der Abschleppkosten
  • Ersatz der Gutachterkosten.
  • Ersatz der erforderlichen Reparaturkosten oder – im Falle eines Totalschadens – der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall, abzüglich dem Restwert.
  • Erstattung der Wertminderung, welche trotz ordnungsgemäßer Reparatur zurückbleibt. Auch für ältere Fahrzeuge können Sie diese bei Anfall beanspruchen.
  • Erstattung der Mietwagenkosten oder Erstattung der Nutzungsausfallentschädigung, in Abhängigkeit von Typ und Alter Ihres KFZ.
  • Die Schadenspauschale für Ihren Aufwand in Höhe von 25,00 €
  • Ersatz der An-/Ummeldekosten des Kfz sowie Kfz-Schilder
  • Ersatz aller sonstigen im Unfallzusammenhang entstandenen Sach- und Personenschäden.

Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung abspeisen, vertrauen Sie mir und meiner langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht.

Werden Sie bei einem Unfall verletzt, haben Sie verschiedene Ansprüche gegen den Unfallgegner, bzw. dessen Haftpflichtversicherung:

  • Schmerzensgeld: Erleiden Sie aufgrund eines Unfalls eine Verletzung, so haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, abhängig von der Art und Schwere der Verletzung, sowie der Frage, ob bleibende Schäden diagnostiziert wurden. Hier bedarf es einer gewissen Langmut und Geduld im Umgang mit dem Haftpflichtversicherer.
  • Behandlungskosten: Der Schädiger hat dem Geschädigten grundsätzlich alle Behandlungskosten zu erstatten, die im Rahmen der unfallbedingten Heilbehandlung entstehen.
  • Haushaltsführungsschaden: Jeder der unfallbedingt krank wird, hat einen Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Haushaltsführungsschadens. Die Berechnung ist hochkomplex und im Detail streitig. Mit der passenden Verhandlungsstrategie kommen wir auch hier zum Ziel.
  • Vermehrte Bedürfnisse: Wie Fahrten zum Arzt, behindertengerechter Umbau der Wohnung u.v.m.
  • Ersatz des Sachschadens
  • Ersatz der Anwaltskosten in Abhängigkeit vom Gesamtschaden und der Komplexität der Schadensregulierung.

Mit unserer Erfahrung, Geduld und viel Motivation setzen wir Ihre Ansprüche durch, sowohl gerichtlich wie auch außergerichtlich. Rechtsstreitigkeiten benötigen ihre Zeit.